Wer Jahre in der Altenpflege gearbeitet hat, müsste eigentlich im Alter über eine auskömmliche Rente verfügen.
Mona B. (Name geändert) aus Neu-Isenburg weiß, dass sie seit ihrem Renteneintritt auch nach knapp vier Jahrzehnten im Beruf nicht ohne Grundsicherung über den Monat kommt. Allerdings hatte sie nicht durchgängig in Deutschland gearbeitet, was ihr nun auf die Füße fällt.
„Als ich mit 19 Jahren meinen Mann, ein Amerikaner, kennenlernte, zog ich mit ihm in die USA“, erzählt B. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor. Gut 20 Jahre arbeitete B. dort in der Altenpflege, als ausgebildete Fachkraft.
Eine späte Berufung, denn nach der Schule hatte B. in Deutschland Schneiderin gelernt. Noch bevor sie als Gesellin im Beruf richtig Tritt fassen konnte, hatte der Betrieb Konkurs angemeldet, berichtet sie. Das habe ihr die Entscheidung leicht gemacht, auszuwandern.
„Wegen der Kinder sind wir nicht in eine Großstadt, sondern in eine ländliche Region gezogen“, sagt B. Im Jahr 2001 beschloss sie, mit ihrem Mann nach Deutschland zurückzukehren, weniger aus Heimweh. „Die letzten fünf Jahre in den USA hatten mir nicht mehr gefallen“, erklärt sie.
Ihr Mann habe sich jedoch in Deutschland nicht einfinden können. Er ging zurück – und die Ehe auseinander. Ihren Ex oder die Kinder in den Staaten besuchen, das ist für die 69-Jährige aus finanziellen Gründen unmöglich. Sie erhalte ein bisschen staatliche Rente aus den USA und ein kleines Altersgeld nach 15 Jahren Altenpflege in Deutschland, zusammen 520 Euro im Monat.
Nach 2001 habe sie in einem Frankfurter Altenheim gearbeitet und sei „mit 1250 Euro netto im Monat nach Hause gekommen“, sagt B. Ihre Ausbildung in den USA sei nicht anerkannt worden. Die deutsche Examinierung nachzuholen, hätte nicht im Verhältnis zum Mehreinkommen von rund 100 Euro gestanden.
„Reich beschenkt“ sei sie nur von den Folgen der schweren körperlichen Arbeit worden, so dass sie heute nicht ohne Gehhilfe auskomme. „Ich bin dankbar, dass es die Tafel gibt“, sagt B.. Die Lebensmittel, die sie dort erhalte, reichten für eine Person zwei Wochen.
Das eine oder andere müsse dennoch zugekauft werden. Für Anschaffungen müsse sie daher lange sparen. Mit der Zuwendung von der FR-Altenhilfe könne sie sich nun den benötigten Kleiderschrank leisten, sagt B. Detlef Sundermann